16.06.2023
Die Stadt Zwingenberg sucht ab März 2024 eine stellv. Schiedsfrau/einen stellv. Schiedsmann.
Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit eine Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden wieder herzustellen.
Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.
Gemäß § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) müssen folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein:
(1) Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
(2) Das Amt kann nicht bekleiden,
(3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer
Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) geschult und es werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Nähere Informationen zum Thema Schiedsfrau/Schiedsmann finden sich auch unter schiedsamt.de.
Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 31. Oktober 2023 an den Magistrat der Stadt Zwingenberg, z.Hd. Frau Kirstin Schmidt, Untergasse 16, 64673 Zwingenberg zu richten.