Hecken schneiden und Straßen reinigen

27.09.2018

Das Ordnungsamt der Stadt Zwingenberg erinnert alle Grundstückseigentümer in Zwingenberg und Rodau daran, dass Bäume, Sträucher und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, regelmäßig zurück zu schneiden sind.

Der Rückschnitt der überhängenden Äste und Sträucher ist grundsätzlich bis zur Grundstücksgrenze vorzunehmen. Der angrenzende Gehweg ist mindestens auf eine Höhe von 2,80 Meter frei zu schneiden. Wenn Äste auf die Fahrbahn ragen ist ein Rückschnitt auf 4,50 Meter Höhe erforderlich, um Rettungsfahrzeugen, der Müllabfuhr und anderen hohen Fahrzeugen die Durchfahrt gefahrlos zu ermöglichen. Der Rückschnitt hat so zu erfolgen, dass selbst regennasse oder fruchttragende Äste keine Behinderung darstellen. Die Grundstückseigentümer haben insbesondere darauf zu achten, dass die Straßenbeleuchtung frei bleibt, um ein optimales Ausleuchten der Straße zu gewährleisten. Ebenso ist darauf zu achten, dass Verkehrsschilder nicht verdeckt werden. 

Ferner erinnert die Verwaltung daran, dass die Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwingenberg dazu verpflichtet sind, Fahrbahnen, Rad- und Gehwege, Parkplätze, Straßenrinnen usw. regelmäßig zu reinigen, und zwar in der vollen Breite ihres jeweiligen Grundstücks. Wer ein Grundstück nicht selber nutzt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die satzungsmäßigen Pflichten ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden. Zur Straßenreinigung gehört es auch, Unkraut zu entfernen, das zwischen den Pflastersteinen wächst. 

Das Ordnungsamt verfolgt regelmäßig nur grobe Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung. Diese ist auf der Homepage der Stadt (www.zwingenberg.de) in der Rubrik „Ortsrecht“ für jedermann einsehbar. In den nächsten Wochen durch verstärkte Kontrollen dafür sorgen, dass die Grundstückseigentümer ihren Verpflichtungen nachkommen.