Abfallbehälter richtig bereitstellen

14.08.2017

Aufgrund von Beschwerden weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass Abfallbehälter (Tonnen und Container für Wertstoffe und Restmüll) nicht tagelang auf den Gehwegen abgestellt werden dürfen.

Diese dürfen laut Satzung frühestens am Vortag der Leerung ab 19.00 Uhr auf den öffentlichen Gehweg bzw. bei nicht vorhandenen Gehweg, am äußersten Fahrbahnrand bereitgestellt werden. 

Der Straßenverkehr, insbesondere die Nutzung der Gehwege, darf nicht oder nicht mehr als notwendig beeinträchtigt bzw. behindert werden. Nach erfolgter Leerung sind die Tonnen bzw. Container unverzüglich auf das Grundstück zurückzustellen.