Rathaushof
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Wie beantrage ich einen Kinderreisepass ?
Was wird benötigt?
Gebühr:
Zusätzliche Informationen
Laut Passgesetz sind Deutsche, die über eine Auslandsgrenze ein- oder ausreisen unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Für Auslandsreisen benötigen demnach auch Kinder unter 16 Jahren (somit auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinder-Reisedokumente gibt es zwei Möglichkeiten:
In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass
(als Pass-Ersatz) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom
Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein regulärer
Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Welche Staaten einen Kinderreisepass und unter
welchen Bedingungen anerkennen, können Sie im Internet auf der Homepage
des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de nachlesen oder bei uns
erfragen.
Bewilligungszeitraum / Gültigkeitsdauer
Kinderreisepässe werden nur für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Seit dem 1. Januar 2021 werden Kinderreisepässe nur noch mit einer max. Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Auch die Verlängerungen sind auf ein Jahr begrenzt und können vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten die jeweils aufgedruckte Gültigkeit!