Umtausch einer Fahrerlaubnis in EU-Führerscheine
08.02.2023
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Umtauschfristen der Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein informieren:
Kartenführerscheine
und Führerscheine in Papier, die vor 1993 unbefristet ausgestellt wurden, unterliegen einer bestimmten Wechselfrist.
Daher muss die Beantragung bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, da diese
sonst ungültig werden:
- Geburtsjahr 1953 – 1958: 19.01.2022
- Geburtsjahr 1959 – 1964: 19.01.2023
- Geburtsjahr 1965 – 1970: 19.01.2024
- Geburtsjahr 1971 oder später: 19.01.2025
- Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
Weiterhin besteht ebenfalls ein Stichtag zum Umtausch von alten Kartenführerscheinen in einen neuen EU-Führerschein. Die Wechselfrist richtet sich hier nach dem Ausstellungsjahr der Karte:
- 1999 – 2001: 19.01.2026
- 2002 – 2004: 19.01.2027
- 2005 - 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033
Weitere
Informationen und die entsprechenden Unterlagen zur Beantragung finden Sie auf
den Seiten der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bergstraße. Ansprechpartner
Für Fragen steht Ihnen
die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bergstraße unter der Telefonnummer 06252 - 15-0
oder per E-Mail unter fhrrlbnskrs-brgstrssd zur
Verfügung.


