Umtausch einer Fahrerlaubnis in EU-Führerscheine

08.02.2023

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit diesem Beitrag möchten wir Sie über die Umtauschfristen der Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Führerschein informieren:

Kartenführerscheine und Führerscheine in Papier, die vor 1993 unbefristet ausgestellt wurden, unterliegen einer bestimmten Wechselfrist. Daher muss die Beantragung bis zu einem bestimmten Stichtag erfolgen, da diese sonst ungültig werden: 

  • Geburtsjahr 1953 – 1958: 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959 – 1964: 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 – 1970: 19.01.2024
  • Geburtsjahr 1971 oder später: 19.01.2025
  • Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033

Weiterhin besteht ebenfalls ein Stichtag zum Umtausch von alten Kartenführerscheinen in einen neuen EU-Führerschein. Die Wechselfrist richtet sich hier nach dem Ausstellungsjahr der Karte: 

  • 1999 – 2001: 19.01.2026
  • 2002 – 2004: 19.01.2027 
  • 2005 - 2007: 19.01.2028 
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 – 18.01.2013: 19.01.2033 

Weitere Informationen und die entsprechenden Unterlagen zur Beantragung finden Sie auf den Seiten der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bergstraße. Ansprechpartner Für Fragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Bergstraße unter der Telefonnummer 06252 - 15-0 oder per E-Mail unter fhrrlbnskrs-brgstrssd zur Verfügung.

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