Ortsgericht

Dem Ortsgericht Zwingenberg gehören zur Zeit 5 Mitglieder an. Diese sind

  • der Ortsgerichtsvorsteher Florian Diry (Verwaltungsfachwirt bei der Stadt Zwingenberg) 
  • und die Schöffen:
    • Dr. Rainer Schneider (stellvertretender Ortsgerichtsvorsteher)
    • Karl-Heinz Hartmann
    • Peter Jamin
    • Susanne Reimund

Auf der Grundlage des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes bestehen in Zwingenberg und dem Stadtteil Rodau als Rechtspflegeeinrichtung und Hilfsbehörde der Justiz das Ortsgericht mit Ortsgerichtsvorsteher Florian Diry. Die Ortsgerichtsmitglieder (Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen) üben ein Ehrenamt aus und werden von der Stadtverordnetenversammlung auf 10 Jahre gewählt und vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt. Dem Ortsgericht obliegen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmte Aufgaben. Diese sind teilweise vom Ortsgerichtsvorsteher allein oder gemeinsam mit einem oder auch zwei Schöffen wahrzunehmen.

Das Ortsgericht befindet sich im Erdgeschoss (Zimmer 3) des Rathauses und ist während den Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Auf Wunsch (Telefon 06251 - 700322) kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden. diry@zwingenberg.de

Aufgaben des Ortsgerichtes

Öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften
(z.B. Grundbuchbestellungen, Löschungsbewilligungen, Vollmachten usw.) und Abschriften (z.B. Zeugnisse, Verträge usw.) vorzunehmen

Sterbefallanzeigen
Erstellung für das Amtsgericht (Vorermittlungen für das Nachlassgericht mit Angaben von Personalien, Vermögensverhältnissen, Grundbesitz, Erben Testament usw.) Diese aufgeführten Aufgaben nimmt der Ortsgerichtsvorsteher allein wahr.

Nachlasssicherungen
Nachlasssicherungen hat im Bedarfsfall das Ortsgericht vorzunehmen (z.B. Erhaltung und Sicherstellung von Geld- und Sachwerten, Sicherstellung von Testamenten, Anbringung von Siegeln). Diese Tätigkeiten hat der Ortsgerichtsvorsteher zusammen mit einem Schöffen durchzuführen.

Wertschätzungen von Grundstücken und Gebäuden
Schließlich nimmt das Ortsgericht auf Antrag Wertschätzungen von Grundstücken und Gebäuden vor (z.B. bei Erbauseinandersetzungen, Ehescheidung, Verkäufen usw.). Aber auch die Wertschätzung von beweglichen Sachen, Schäden an Grundstücken etc. ist Aufgabe des Ortsgerichtes. Auch bei Einhaltung und Festsetzung von Grundstücksgrenzen ist die Mitwirkung des Ortsgerichtes gegeben. Diese Maßnahmen werden vom Ortsgerichtsvorsteher und zwei weiteren Schöffen durchgeführt.

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