Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der URL https://zwingenberg.de veröffentlichten Webseite der Stadt Zwingenberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Zwingenberg arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 1.11.2023 bis 30.11.2023 durchgeführten Selbstbewertung. Im Folgenden sind Inhalte und Funktionen aufgeführt, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalt sind nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an wbmstrzwngnbrgd.
Die
Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der
Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist
Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
Diese Erklärung wurde am 01.12.2023 erstellt. Sie beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Zwingenberg:
Barthel, Ralf
Amtsleiter Hauptamt
Untergasse 16
64673 Zwingenberg
06251 - 7003-38
06251 - 7003-33
r.barthel@zwingenberg.de
Wenn Sie eine Barriere auf der Webseite der Stadt Zwingenberg melden möchten, nutzen Sie bitte unser Formular:
Über den Barrierefrei-Button an der rechten Seite können Sie verschiedene Filter z.B. Kontrastfilter auf die Seite legen und sie damit einfacher lesbar machen.
Sollten Sie das Icon über die Auswahl "Eye-Able für mich ausblenden" ausgeblendet haben, können Sie die Funktion mit der Tastenkombination ALT +1 wiederherstellen.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Drchstzngsstll-LBITrpghssnd