Schiedsamt

Allgemeines

Für die "kleinen" Strafsachen und die Streitigkeiten des täglichen Lebens gibt es das Schiedsamt in jeder hessischen Stadt oder Gemeinde. Im täglichen Miteinander des beruflichen und privaten Alltags kann es schnell zu Meinungs- verschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten mitunter schwer, ihre Auseinandersetzungen allein beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die Streifragen zu klären und die Situation zu bereinigen.

Konflikte müssen aber nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens kann der Schiedsmann schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellung geben. Und weil diese Tätigkeit so nützlich und wichtig ist, finden Sie auch in der Stadt Zwingenberg ein Schiedsamt, welches nach dem Motto: "Schlichten ist besser als richten", arbeitet.

Da es häufig lediglich Bagatellangelegenheiten, die unnötigerweise in langwierigen und kostspieligen Verfahren viele Instanzen durchlaufen, ist der Gang zum Schiedsamt allemal der bessere, schnellere und kostengünstigere Weg, zumal der Schiedsmann eine Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen versucht. So zum Beispiel:

1. bei Strafsachen

  • Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

2. bei Bürgerlichen Streitigkeiten

  • In vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor dem Amtsgericht. Fakultativ kann man aber nach wie vor das Schiedsamt auch in geldwerten Angelegenheiten (Geldforderungen aus Verträgen und Schadensersatzansprüche mit unbeschränkter Streitwerthöhe) anrufen.
  • In Streitigkeiten über Ansprüche wegen der in § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelten Einwirkungen, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt.
  • Überwuchs nach § 910 BGB, Hinüberfalls nach § 923 des BGB,
  • Der im Hess. Nachbarrechtsgesetz geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes handelt.
  • In Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Anmerkung:
In den oben aufgeführten Strafsachen ist bei einer Privatklage und bei Klagen nach den oben aufgeführten Streitigkeiten das vorgeschaltete Schiedsverfahren Voraussetzung.
Weitere Information zum Thema Schiedsamt erhalten Sie auf folgender Homepage schiedsamt.de

Schiedsamt für Zwingenberg und Stadtteil Rodau
Schiedsmann: Stefan Etteldorf, Adam-Höfle-Weg 2, 64673 Zwingenberg
Telefon: 0178 - 7860351 (Termine nach telefonischer Vereinbarung) oder per eMail schdsmtzwngnbrgd

Stellvertreter: Jochen Abel, Neuer Weg 3, 64673 Zwingenberg
Telefon: 0176 - 42030277 (Termine nach telefonischer Vereinbarung) oder per eMail schdsmtzwngnbrgd

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