Flohmarkt am Samstag, dem 18. Juli 2026
07.05.2026
Traditioneller Zwingenberger Flohmarkt am 18. Juli 2026 – Verlegung aufgrund von Sicherheitsbestimmungen
Auch in diesem Jahr findet in Zwingenberg wieder der bereits traditionelle Flohmarkt statt. Aufgrund aktueller Sicherheitsbestimmungen wird die Veranstaltung wie im vergangenen Jahr im Stadtpark / Neugasse / Kurpark durchgeführt werden.
Der Flohmarkt findet am Samstag, dem 18. Juli 2026, von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt und richtet sich an alle Personen, die als Privatpersonen gebrauchte Waren verkaufen möchten. Gewerbliche Händler sind ausgeschlossen.
Die Stadtverwaltung Zwingenberg hat folgende Bereiche für den Aufbau der Stände ausgewiesen:
- Rathaushof
- Stadtpark
- Neugasse
- Kurpark
Wichtig: Die ausgewiesenen Flächen dürfen nicht befahren werden. Die Zufahrten werden durch feste Überfahrtsperren gesichert.
In den übrigen Teilen der Stadt – insbesondere auf dem Löwenplatz, in der Hohl, in der Untergasse, in der Obergasse, im Obertor, Am Kleinen Berg, auf dem Marktplatz und in der Arresthausgasse – ist der Aufbau von Ständen aus Sicherheitsgründen untersagt.
Da in der Altstadt ohne Parkausweis nicht geparkt werden kann, bittet die Stadtverwaltung alle Anbieterinnen, Anbieter und Besucher, den Melibokusparkplatz zu nutzen. Der Fußweg zur Altstadt ist ausgeschildert und in weniger als drei Minuten zu bewältigen.
Eine Zuteilung der Standflächen erfolgt nicht, eine Reservierung ist nicht notwendig. Standgebühren werden nicht erhoben.
Die Verkäuferinnen und Verkäufer werden gebeten, beim Abbau der Stände entstandenen Abfall selbstständig zu entsorgen.
Die Stadt Zwingenberg lädt alle Bürgerinnen, Bürger und Gäste herzlich zum Besuch des Flohmarktes ein und wünscht allen Teilnehmenden gute Geschäfte und einen angenehmen Tag.
Aktion „Zu verschenken“ – Stadt Zwingenberg ruft zum Weitergeben statt Wegwerfen auf
Das dauerhafte Abstellen von mit Gegenständen gefüllten Kisten auf öffentlichen Gehwegen – insbesondere ohne Kennzeichnung und zeitliche Begrenzung – kann zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen und ist in der Regel ordnungswidrig. Öffentliche Gehwege dürfen nicht ohne Genehmigung als Abstellfläche genutzt werden.
Aus Anlass des Flohmarkts am 18. Juli 2026 schafft die Stadt Zwingenberg die Möglichkeit, gut erhaltene und funktionstüchtige Gegenstände zur kostenlosen Mitnahme anzubieten:
Verschenken – ja, Wegwerfen – nein!
Gut erhaltene und funktionstüchtige Dinge müssen nicht in der Mülltonne oder
auf dem Recyclinghof landen. Deshalb können Bürgerinnen und Bürger nach dem
Flohmarkt eine Kiste oder einen Karton mit der deutlich lesbaren Aufschrift
„Zu verschenken“ vor dem eigenen Grundstück auf dem Gehweg platzieren.
Wichtig:
- Die Gegenstände müssen sauber, vollständig und funktionstüchtig sein.
- Der Gehweg darf nicht blockiert oder gefährdet werden (z. B. für Fußgänger, Kinderwagen oder Rollstuhlfahrende).
- Alle nicht mitgenommenen Gegenstände sind am selben Abend wieder zu entfernen.
Mit dieser Aktion möchte die Stadt einen Beitrag zur Wiederverwendung leisten und die Weitergabe gebrauchter Dinge unterstützen – im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen.



