Schiedsmann/Schiedsfrau und Stellvertreter/in gesucht

25.03.2024

Die Stadt Zwingenberg sucht ab sofort einen/eine Schiedsmann/Schiedsfrau und dessen/deren Stellvertreter/in.

Zu den Aufgaben von Schiedspersonen gehört es, insbesondere in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) sowie in Strafdelikten, bei denen das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten und somit eine Auseinandersetzung zu verhindern und den sozialen Frieden wieder herzustellen.

Die ehrenamtlich tätige Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Gemäß § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) müssen folgende persönliche Voraussetzungen gegeben sein:

(1) Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Das Amt kann nicht bekleiden,

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;
  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 714), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) als Berufsrichterin oder Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1078) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474)) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

(3) In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;
  2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamts, bei Gemeinden mit mehreren Schiedsämtern nicht in der Gemeinde wohnt;
  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Zur Unterstützung der Arbeit wird die Schiedsperson durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) geschult und es werden regelmäßig Weiterbildungen angeboten. Nähere Informationen zum Thema Schiedsfrau/Schiedsmann finden sich auch unter www.schiedsamt.de.

Interessenten werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 22. April 2024 an den Magistrat der Stadt Zwingenberg, z.Hd. Herrn Ralf Barthel, Untergasse 16, 64673 Zwingenberg zu richten.

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