Verantwortungsvoller Umgang mit dem E-Scooter im Straßenverkehr

04.09.2025

Das Ordnungsamt der Stadt Zwingenberg hat in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass E-Scooter im Stadtgebiet nicht regelkonform genutzt werden.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Ordnungsamt der Stadt Zwingenberg hat in den vergangenen Wochen vermehrt festgestellt, dass E-Scooter im Stadtgebiet nicht regelkonform genutzt werden. Dabei wurden unter anderem Gehwege als Fahrflächen verwendet und teilweise sogar weitere Personen auf einem Fahrzeug befördert. Beides ist nicht nur verboten, sondern auch mit erheblichen Gefahren verbunden – insbesondere für Kinder, die auf sichere Gehwege angewiesen sind.

Selbstverständlich sind E-Scooter eine praktische und umweltfreundliche Möglichkeit, in der Stadt mobil zu sein. Damit aber sämtliche Verkehrsteilnehmer sicher ans Ziel kommen, bitten wir darum, folgende Regeln zu beachten:

  • Mindestalter: E-Scooter dürfen in Deutschland erst ab 14 Jahren gefahren werden.
  • Keine Mitnahme von Personen: E-Scooter sind Ein-Personen-Fahrzeuge.
  • Fahrflächen: Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden.
    Die Nutzung der Gehwege ist nicht erlaubt.

Das Ordnungsamt wird künftig verstärkt entlang der Schulwege Präsenz zeigen. Dabei steht die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Bei festgestellten Verstößen werden Ordnungsgelder verhängt.

Weitere Informationen und Auskünfte zum Thema E-Scooter erhalten Sie über das Ordnungsamt unter nachfolgenden Kontaktdaten.


MAGISTRAT DER STADT ZWINGENBERG
Ordnungsamt
Untergasse 16
64673 Zwingenberg

Tel.: 06251 - 70 03 – 22, 51 und 43
Fax: 06251 - 70 03 - 33


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